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   OLG Hamm, 21.10.1994 - 15 W 275/94   

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https://dejure.org/1994,11623
OLG Hamm, 21.10.1994 - 15 W 275/94 (https://dejure.org/1994,11623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.1994 - 15 W 275/94 (https://dejure.org/1994,11623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 1994 - 15 W 275/94 (https://dejure.org/1994,11623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauliche Veränderung einer Eigentumswohnung; Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 139 UR II 3/93
  • LG Dortmund - 9 T 572/93
  • OLG Hamm, 21.10.1994 - 15 W 275/94

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 220
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196, 202; 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; 1995, 449; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.); dies ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen.

    (2) Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102 ; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.).

    Es stellt keine Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 12 FGG ) dar, daß das Landgericht ebenso wie das Amtsgericht keinen Augenschein an Ort und Stelle eingenommen, sondern sich im Hinblick auf die in Frage stehenden Veränderungen mit Lichtbildern begnügt hat; auch damit konnte es hier ausreichende Klarheit über das Ausmaß der optischen Veränderungen gewinnen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1237; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.).

  • BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03

    Voraussetzungen für die Feststellung der nachteiligen Veränderung des optischen

    2 Z 86/91">BayObLGZ 1991, 296/299; OLG Hamm WuM 1995, 220).

    Eine Augenscheinseinnahme der Örtlichkeit wäre nur dann geboten gewesen, wenn sie einen weitergehenden Gesamteindruck hätte erwarten lassen, die die Sachentscheidung hätte beeinflussen können (OLG Hamm WuM 1995, 220/221).

  • OLG Hamburg, 04.08.2003 - 2 Wx 30/03

    Bestimmtheit eines Beschlusses zu Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

    In diesen Fällen kommt eine Erstattung nicht erst bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten in Betracht (HansOLG, ZMR 2002, 776 ff.; OLG Hamm WuM 1995, 220, 222; BayObLG WuM 1991, 632; BayObLG WuM 1989, 470; Bärmann/Pick/Merle, § 47 Rdn 38).
  • OLG Hamm, 05.01.2004 - 15 W 153/03

    Zur Frage der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, beabsichtigten baulichen

    Hierzu gehört jede nicht ganz unerhebliche (§ 242 BGB), an objektiven Maßstäben zu bewertende Beeinträchtigung (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978; BayObLG WuM 1994, 565; KG FGPrax 2000, 217 = NZM 2001, 341; Senat WuM 1995, 220; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 220).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01

    Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss

    Das Beschwerdegericht konnte sich für die Beurteilung der Frage, ob ein Nachteil gegeben ist, auch mit den vorhandenen Plänen und Lichtbildern begnügen; einen unmittelbaren Augenschein in der Wohnanlage muss der Tatrichter nach § 12 FGG regelmäßig nur einnehmen, wenn - anders als hier - die vorgelegten Bilder nicht geeignet sind, einen ausreichenden Gesamteindruck von der Örtlichkeit und den vorgenommenen oder geplanten Änderungen und ihren Auswirkungen auf die Umgebung zu vermitteln (vgl. OLG Hamm WuM 1995, 220; BayObLG WuM 2004, 48, zit. nach juris).
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